HPLC-Systeme

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung HPLC-Systeme
Kategorie (CPV Hauptteil) 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
NUTS AT ÖSTERREICH
Auftraggeber
Lieferant Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Lieferung von Nano-HPLC-Geräten für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Life Sciences
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Die Entscheidung für eine Beauftragung ohne vorherige Bekanntmachung wird mit der technischen Alleinstellung des Gerätes begründet. Die Entscheidung für das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird durch technische Alleinstellungsmerkmale an das Gerät wie folgt begründet:<br />Die NanoHPLC-Pumpe muss über eine aktive Flusskontrolle (ProFlow XR-Technologie) von 0.001 bis 100 µl/min ohne einen Hardwareaustausch verfügen.<br />Die NanoHPLC-Systeme müssen einen Druckanstieg bis zu 1500 bar im gesamten „nanoViper“ Flußweg ermöglichen, um die für spezifische Anwendungen wie die Einzelzellproteomik erforderliche hervorragende Trennung zu erreichen.<br />Die NanoHPLC-Systeme müssen über ein „SmartInject Technology“ -Injektionsprinzip im Betrieb mit und ohne Vorsäulenkonzentrierung verfügen um eine höhere Präzision der Retentionszeit und bessere Stabilität des Elektrosprays zu ermöglichen.<br />Der Autosampler muss über eine Technologie zur Erkennung des Fläschchenbodens verfügen, um Probenverluste zu minimieren.<br />Die Kapazität des Autosamplers muss 216 Positionen für 12mm (Aussendurchmnesser) Probenröhrchen umfassen.<br />Die Systeme müssen mit dem Xcalibur-basierten Datensystem zur Gerätesteuerung und Datenaufnahme betrieben werden können, um eine nahtlose Integration mit einem Orbitrap-Massenspektrometer zu ermöglichen.<br />Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 11.12.2022
Letzte Änderung der Ausschreibung 11.12.2022
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 11.12.2022