| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
VS-20076-FUJIFILM Vevo F2 Imaging System |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte |
| NUTS |
AT13 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
FUJIFILM VisualSonics |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Anschaffung eines Fujifilm VevoF2 System für ultraschallassistiere Injektionen in die Fruchtblase von Mausembryos (Ultraschall, Mikroinjektionen, kardiovaskulär, 2D, 3D) für das Büro des Zentrums für Molekulare Biologie. |
| Aufgeteilt in Lose |
ja |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
„§ 36. (1) BVergG 2018 Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn […] 3. die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil […] b) die Lieferung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist. […]“ |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
29.09.2022 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
29.09.2022 |