| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Echo 525 |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
| NUTS |
AT ÖSTERREICH |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Beckman Coulter GmbH (Austria) |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Echo 525 |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die Entscheidung für eine Beauftragung ohne vorherige Bekanntmachung wird mit der technischen Alleinstellung des Gerätes begründet. Die Entscheidung für das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird mit der unbedingt benötigten Integration mit den bestehenden Automatisierung-Workflows/ Automatisierungsplattformen begründet. Außerdem verfügt das Gerät über folgende technische Alleinstellungsmerkmale: Mindestvolumen 30µl, kontaktfreie Pipettierung, Kompatibilität mit 96- und 384-Well Formate. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
17.09.2022 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
17.09.2022 |