| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die AG musste nach einer im deutschsprachigen Raum durchgeführten, umfassenden Markterkundung gem § 24 BVergG erkennen, dass kein anderes geeignetes Unternehmen imstande ist, die leistungsgegenständliche Maintenance Software im Sinne einer umfassenden Gewährleistung bzw. Wartung bereitzustellen, die diesbezüglichen Lizenzen zu liefern und eine umfassende Wartung mit deutschsprachigen geeigneten Schlüsselpersonen anzubieten. Insbesondere folgende notwendigen technischen Anforderungen können unter Berücksichtigungen einer umfassenden Wartung nur durch die präsumtive Zuschlagsempfängerin gewährleistet werden:<br />Vollumfänglich funktionsfähiger Web-Client, benutzerfreundliche Bedienbarkeit der Software, Geokoordinatenkonzept, Verfügbarkeit aller geforderten Module, KKS-Kennzeichnungssystem, Objekt- und Sammellisten, umfassende Suchfunktionen, Mobilitätskonzept, papierloses Arbeiten, Zukunftssicherheit und Produktverfügbarkeit aufgrund des vorhanden Web-Clients sowie Erfüllung der Vorgaben hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit.<br />Zu berücksichtigen ist der Umstand, dass die AG eine systemkritische Infrastruktur betreibt und hierfür die gegenständliche Leistung beschafft. Im Rahmen einer mehrstufigen Markterkundung durch sachverständige Personen einschließlich der Beurteilung der diversen Angebote auf dem Markt musste die AG feststellen, dass die technischen und betrieblichen Anforderungen an die Maintenance Software nur durch die präsumtive Zuschlagsempfängerin erfüllt werden können. |