| Art |
KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
| Bezeichnung |
Neugestaltung von Dauerausstellungsbereichen |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
92520000 Dienstleistungen von Museen und zugehörige Dienste |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Schiel Projektgesellschaft mbH |
| Verfahrensart |
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| Beschreibung |
Im Rahmen dieses Loses ist ein gesamtheitliches Ausstellungskonzept für die Westhalle als Stufenplan zu erstellen, der sowohl die Platzierung und Kontextualisierung der Großobjekte berücksichtigt als auch ein neues Narrativ unter Einbeziehung der SDG’s (Sustainable Development Goals) entwickelt. Die Ausstellungsumsetzung soll mit der Grundstruktur im Rahmen dieses Loses zur Realisierung gelangen. Aufbauend auf dem Konzept von Los 1 wird auch eine raumgreifende Multimediainstallation konzipiert und umgesetzt. In diese mediale Installation sollen sowohl die Objekte im Raum als auch das große Panorama, das die Westhalle im Rondeau umgibt, einbezogen werden. Es ist angedacht hier eine Programmreihe zu etablieren, wo immer wieder unterschiedliche Themenbereiche aufgegriffen werden können und thematische Erweiterungen möglich sind. |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist |
1 |
| Auftragswert vor Veränderung |
1.800.000,00 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung |
2.150.000,00 |
| Gründe Notwendigkeit |
Die Umsetzung der Gestaltungs- und Planungsverträge erfolgt konzeptionell, planerisch und architektonisch einem vollständig aufeinander abgestimmten Gesamtkonzept. Die Planung, Gestaltung und Konzeption sowie die bauliche Umsetzung sind mittlerweile weit vorangeschritten und mit dem AG abgestimmt. Die räumliche, gestalterische und inhaltliche Abhängigkeit der - in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen des Vergabeverfahrens aus dem Jahr 2020 nicht vorgesehenen - Wegeführungen und Barrierefreiheiten mit den Ausstellungskonzepten erfordert daher, dass auch deren Planung und Umsetzung durch den bestehenden Auftragnehmer erfolgt. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Neben dem Verlust von Synergieeffekten aufgrund der planerischen und technischen Verzahnung der einzelnen Leistungsbereiche besteht aus Sicht des AG auch die Erforderlichkeit der Sicherstellung eines einheitlichen Anspruchsgegners für Gewährleistungsansprüche. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages |
Neugestaltung von Dauerausstellungsbereichen |
| Art der Konzession |
SERVICES |