| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Corona-Verlaufsprognosen für die österreichische Corona-Kommission und für die "GECKO-Kommission" - Beauftragung Complexity Science Hub |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung |
| NUTS |
AT ÖSTERREICH |
| Auftraggeber |
-
Gesundheit Österreich GmbH
+43 14097609
kanzlei@schramm-oehler.at
Schramm Öhler RAe, RA Mag. Michael Weiner
Geschäftszahl: GOEG-Corona-Prognosen-csh
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| Lieferant |
Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Entwicklung und Anwendung eines agentenbasierten Mikrosimulationsmodells, das zur Abschätzung des Epidemie-Verlaufes der Krankheit SARS-CoV-2 in Österreich auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und Gemeinden geeignet ist. Die möglichen SARS-CoV-2 Entwicklungs-Szenarien („Corona-Verlaufsprognosen“) sind unter laufender Berücksichtigung von mit der Auftraggeberin abgestimmten aktuellen Modellparametern zu berechnen und laufend, d. h. mindestens einmal wöchentlich, zur Verfügung zu stellen. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die Leistungen werden ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben, da sie gemäß § 9 Abs 1 Z 12 BVergG 2018 als Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen vom Vergaberecht ausgenommen sind. Es handelt sich um Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne des Frascati-Manual der OECD, die der österreichischen Corona-Kommission und der "GECKO-Kommission" fundierte Fakten und solide Erkenntnisse zum wahrscheinlichen epidemiologischen Verlauf und Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus liefern sollen. Entwicklung und Anwendung des Modells soll den Kenntnisstand über den Verlauf der Corona-Pandemie besser verständlich machen und ex-ante Prognosen erlauben. Der Auftragnehmer ist eine Forschungseinrichtung, die unter § 2c Abs. 1 Forschungsorganisationsgesetz oder jedenfalls eine wissenschaftliche Einrichtung gemäß § 2b Abs 12 FOG. Die Entscheidung über die besten Methoden zur Entwicklung und Adaptierung der Corona-Verlaufsprognose obliegt dem Auftragnehmer. Die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards im Bereich sind dabei einzuhalten. Es ist vorgesehen, sämtliche Modellannahmen und -parameter auf Anfrage mit der wissenschaftlichen Community und insbesondere anderen Mitgliedern des nationalen Prognosekonsortiums zu teilen, um das Modell laufend entsprechend neuer Erkenntnisse z.B. zur Ausbreitungsgeschwindigkeit neuer Virusvarianten (speziell „variants of concern“) oder Verfügbarkeit von Kapazitäten im nationalen Gesundheitssystem zu adaptieren. Es ist möglich, das Modell für andere Länder und Krankheitsbilder zu adaptieren und zu übertragen, z.B. für den gerade laufenden nationalen Foresighting Prozess. Eine gemeinsame wissenschaftliche Aufarbeitung und Publikation von Forschungsergebnissen der Prognosetätigkeit ist vorgesehen und erwünscht. Die Ergebnisse werden nicht ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers sein und nicht ausschließlich dem Gebrauch bei seiner eigenen Tätigkeit dienen. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
01.01.2022 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
01.01.2022 |