| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 durfte aus folgenden Gründen gewählt werden: Die Sicherheitsanlage des KHM besteht aus: 1) Sicherheitsmanagementsystem AVASYS, einem Softwareprodukt der PKE Electronics GmbH; 2) Zentralkomponenten W&T Com Server, Zutritts- und Videoanlage; diese sind Hard- und Softwareprodukte der PKE Electronics GmbH; 3) den (proprietären) Schnittstellen zwischen diesen Komponenten untereinander und weiteren Subsystemen. Der KHM Museumsverband hat die unbefristete Lizenz zur Nutzung der AVASYS-Applikation bereits erworben. Der zugehörige Reparatur- und Wartungsvertrags für die Sicherheitsanlage des KHM Museumsverbands läuft per Ende 2021 aus und muss verlängert werden. Sollte der Reparatur -und Wartungsvertrag mit der PKE Electronics GmbH nicht verlängert werden, würde zwar die Lizenz zur Nutzung der (unveränderten) AVASYS-Applikation und der proprietären Schnittstellen weiter bestehen. Diese Lizenz würde jedoch ohne die laufenden Funktionsupdates sowie Bugfixes in absehbarer Zeit nutzlos werden. Dies würde zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Funktionseinschränkung der Sicherheitsanlage führen. Im Fall der Nichtverlängerung müssten daher in absehbarer Zeit alle Softwarekomponenten der Sicherheitsanlage ausgetauscht und durch neue Softwarekomponenten ersetzt werden. Somit wären auch die Schnittstellen zu den Zentralkomponenten und (teilweise) Subsystemen nicht mehr verwendbar. Folglich müssten alle Systemkomponenten (inkl Hardwarekomponenten) der Sicherheitsanlage in ein neues System eingebunden werden, d.h. die Schnittstellen neu implementiert werden. Auch alle Subsysteme müssten in ein neues System eingebunden werden, d.h. die Schnittstellen neu implementiert werden und alle Verknüpfungen zwischen den Subsystemen könnten nicht mehr verwendet werden. Die für die Sicherheitsanlage des KHM eingesetzten Softwaresysteme, insbesondere das Sicherheitsmanagementsystem AVASYS-Applikation sowie die proprietären Schnittstellen, wurden von der PKE Electronics GmbH entwickelt. Die Wartung, Anpassung und Weiterentwicklung der Softwaresysteme (AVASYS-Applikation, Softwarekomponenten und proprietäre Schnittstellen) ist aufgrund dieser bestehenden Urheberrechte ausschließlich durch PKE Electronics GmbH möglich. Dritten wurden weder Lizenzen noch Vertriebsrechte eingeräumt, sodass der PKE Electronics GmbH ein Ausschließlichkeitsrecht hinsichtlich der Reparatur und Wartung zukommt. Der Gesamtwert des Auftrages liegt mit einer jährlichen Leistungspauschale idHv EUR 483.187,39 (ohne Umsatzsteuer) im Oberschwellenbereich. |