Abruf von Erweiterungsmodulen im Bereich Personalmanagement

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Abruf von Erweiterungsmodulen im Bereich Personalmanagement
Kategorie (CPV Hauptteil) 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
NUTS AT11 Burgenland (AT)
Auftraggeber
Lieferant Sage GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Abruf von Erweiterungsmodulen der SAGE GmbH in den Bereichen Bewerbermanagement, Bildung und Zeitmanagement
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Nach Bewertung der vorgelegten Angebote und unter Berücksichtigung der Ausgangssituation kam für die Erweiterung nur die Sage GmbH in Frage:<br />• Die Sage GmbH verfügt über ein langjähriges und tiefes Wissen der Prozesse und Abläufe der Abteilung 1 – Personal.<br />• Die bereits implementierten Funktionsmodule stellen die Basis für die geplante Erweiterung dar und können bei einem Anbieterwechsel nicht weiter verwendet werden, da diese im ausschließlichen Eigentum der Sage GmbH stehen.<br />• Die Erweiterungsmodule würden sich in den bestehenden Systemaufbau (Betrieb im EBRZ und Serveradministration durch die Landes-IT) nahtlos integrieren.<br />• Im Rahmen der Erweiterung könnte auf die Basisdaten der bestehenden Module zurück gegriffen werden.<br />• Die Erweiterungen unterstützen gängige e-Government Standards, wie den Portalverbund, weshalb die Benutzer- und Rechteverwaltung in bestehende IT-Sicherheitsprozesse integriert werden kann.<br />Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand in personeller und finanzieller Hinsicht bedingen – nicht zuletzt würde die derzeitige Systemlandschaft obsolet. Aus Sicht der Abteilung 1 – Personal und der Stabsabteilung IT wäre die Vergabe an die Sage GmbH die fachlich und wirtschaftlich einzig vernünftige Lösung.<br />Vergaberechtlich stellt sich die Situation dahingehend dar, dass die gegenständliche Beauftragung von der Ausnahmebestimmung gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 lit. b BVergG umfasst ist, wonach<br />“Dienstleistungsaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden können, wenn (...) die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil (...)<br />b) die Dienstleistung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann,<br />und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist.”<br />Gemäß Information des Auftragnehmers ist die Sage GmbH Eigentümerin der in der Abteilung 1 - Personal des Landes Burgenland im Einsatz befindlichen Basissoftware bzw. Erweiterungsmodule Zeitadministration, Abwesenheitsevidenz sowie elektronisches Dienstreisemanagement. Die Sage GmbH besitzt die ausschließlichen Verfügungs- und Nutzungsrechte daran. Eine vernünftige Alternativ- oder Ersatzlösung besteht – wie bereits ausführlich erläutert – nicht. Demgemäß soll eine freiwillige Bekanntmachung auf Unionsebene gem. § 58 BvergG mit anschließender Einhaltung einer zehntägigen Stillhaltefrist vor der Zuschlagserteilung geschalten werden.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 09.12.2021
Letzte Änderung der Ausschreibung 09.12.2021
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 09.12.2021