<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>&#214;sterreichisches Institut f&#252;r Verkehrsdateninfrastruktur</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110022723489</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>IT- Beratungs- und Unterst&#252;tzungsleistungen im Rahmen des Projektes &quot; &quot;Graphenintegrationsplattform (GIP) 2.0&quot;</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>108714</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="72200000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>IT- Beratungs- und Unterst&#252;tzungsleistungen im Rahmen des Projektes &quot; &quot;Graphenintegrationsplattform (GIP) 2.0&quot;</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>1</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2021-07-30</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2021-08-01</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2021-08-01T12:00:03</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Gem&#228;&#223; &#167; 37 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018 kann ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgef&#252;hrt werden, wenn „&#228;u&#223;erst dringliche, zwingende Gr&#252;nde, die nicht dem Verhalten des &#246;ffentlichen Auftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der &#246;ffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die [regul&#228;ren] Fristen einzuhalten“. Diese die Vergaberichtlinien umsetzenden Vorschriften (vgl. insbesondere Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU) erlauben die Beschaffung von Dienstleistungen in klassischen Notsituationen, somit genau auch f&#252;r den vorliegenden Fall der COVID-19 Pandemie. Voraussetzung f&#252;r die Anwendung dieser Sonderregelung ist, dass die Umst&#228;nde daf&#252;r nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind und f&#252;r diesen nicht vorhersehbar waren. Umst&#228;nde, die den Rahmen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sprengen, zB Naturkatastrophen aber auch Pandemien wie die COVID19 Pandemie, k&#246;nnen jedenfalls im Einzelfall die Dringlichkeit f&#252;r solche Ma&#223;nahmen begr&#252;nden. Um einen h&#246;chstm&#246;glichen Grad an Transparenz zu erreichen, wird die gegenst&#228;ndliche Ex-ante-Transparenzbekanntmachung freiwillig im klassischen vergaberechtlichen Bereich vorgenommen. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten und danach einen Miniwettbewerb durchf&#252;hren wird. Der Auftraggeber wird demnach ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gem &#167; 37 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018  durchf&#252;hren und dazu 5 geeignete Unternehmen zur Angebotslegung auffordern.  Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen.</P><P>Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>