<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H.</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015300949</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin), 1190 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Pachtvertrag - Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. - Zoosouvenirshop im Ausgangsbereich des Tiergarten Sch&#246;nbrunn und -	Zoosouvenirshop zwischen Gro&#223;katzenhaus und Affenhaus</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>105768</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="55900000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Pachtvertrag – Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m. b. H. – Zoosouvenirshop im Ausgangsbereich des Tiergarten Sch&#246;nbrunn und – Zoosouvenirshop zwischen Gro&#223;katzenhaus und Affenhaus</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Wild Republic HandelsgesmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2021-06-16</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2021-06-18</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2021-06-18T16:00:02</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit einem Bieter. Verhandlungsgegenstand ist die Verl&#228;ngerung der Geltungsdauer des bestehenden Pachtvertrages &#252;ber die hier angef&#252;hrten Lokalit&#228;ten. Es ist beabsichtigt, den bestehenden P&#228;chter, dessen Pachtvertrag mit 31.07.2021 ausl&#228;uft, mit dem Betrieb der Lokalit&#228;ten f&#252;r weitere 6 Monate (beginnend mit 1.8.2021 und endend mit 31.01.2022) zu betrauen. Der Auftraggeber musste in den Pandemiejahren 2020 und 2021, insbesondere auf Grund der wiederholten Lockdowns, erkennen, dass eine Ausschreibung auf Grund der Umsatzeinbu&#223;en und der finanziellen Einschr&#228;nkungen unsichere Ergebnisse f&#252;r die hier betroffenen Vertragspartner mit sich ziehen kann. Die Entwicklung der Pandemie war in diesem Ma&#223;e nicht vorhersehbar. Um einen Notbetrieb zu sichern und eine Ausschreibung so schnell wie m&#246;glich zu erm&#246;glichen, ist es beabsichtigt, den gegenst&#228;ndlichen befristeten Vertrag als Verl&#228;ngerung des laufenden Vertrages abzuschlie&#223;en. Pachtvertr&#228;ge &#252;ber unbewegliche Sachen, wie auch gegenst&#228;ndlich, unterliegen grunds&#228;tzlich nicht den europ&#228;ischen oder nationalen (&#214;sterreich) vergaberechtlichen Bindungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass bei dem beabsichtigten Pachtvertrag Elemente einer Dienstleistungskonzession angedacht sind. Um einen h&#246;chstm&#246;glichen Grad an Transparenz zu erreichen, plant der Auftraggeber, w&#228;hrend der Geltungsdauer des beabsichtigten Pachtvertrages nach wie vor eine EU-weite Ausschreibung durchzuf&#252;hren, die auch das eventuelle Bestehen eines Wettbewerbs &#252;berpr&#252;ft. Um jeglicher Abgrenzungsfrage zwischen Pachtvertrag und Dienstleistungskonzession Rechnung zu tragen, wird die gegenst&#228;ndliche Ex-ante-Transparenzbekanntmachung freiwillig im klassischen vergaberechtlichen Bereich vorgenommen.</P><P>Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung und der hier angef&#252;hrten Begr&#252;ndung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen.</P><P>Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>