<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Verkehrsverbund Steiermark GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>38644f</NATIONALID><PHONE>+43 1 3911001</PHONE><E_MAIL>vergabe@kb-ra.at</E_MAIL><CONTACT>Kondert Blaha Rechtsanw&#228;lte OG</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Verkehrsverbund Steiermark | &#214;PNV-Priorisierung VLSA</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>VST-1/25</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="34996000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>&#214;PNV-Priorisierung von Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) mittels Cooperative Intelligent Transport System (C-ITS). Es sollen im Stadtgebiet von Graz ein- und ausfahrende, ausgew&#228;hlte Regionalbusse mit C-ITS Onboard Units ausgestattet werden und f&#252;r die &#214;PNV-Priorisierung in die zugrundeliegende Infrastruktur der VLSA der Stadt Graz eingebunden werden. Gegenstand ist die Lieferung der C-ITS Onboard Units und die Einbindung in die zugrundeliegende Infrastruktur sowie der laufende Betrieb und die Wartung der Software.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="34923000" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="72000000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT221" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Yunex Traffic Austria GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2026-07-17</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2026-07-19</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2026-07-19T09:35:02</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Verkehrsverbund Steiermark GmbH (VSTG) nimmt die sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben als Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft des Landes Steiermark wahr, wobei die Aufgaben gem&#228;&#223; &#167; 18 Abs 1 &#214;PNRV-G unter anderem die Bestellung von Verkehrsdiensten im Regionalbusbereich im Bundesland Steiermark umfassen.</P><P>Um eine Beschleunigung und Priorisierung des &#214;PNV zu erreichen hat die VSTG eine &#214;PNV-Priorisierung von Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) mittels Analogfunk eingesetzt. F&#252;r die Ampeln im Stadtgebiet von Graz ist diese analoge Funkfrequenz jedoch mit Ende des Jahres 2025 ausgelaufen und steht nicht mehr zur Verf&#252;gung. Dabei ist aber gerade im Stadtgebiet von Graz die &#214;PNV-Priorisierung mit der mit Abstand gr&#246;&#223;ten Anzahl von VLSA und aufgrund der verkehrlichen Situation von ma&#223;geblicher Bedeutung.</P><P>Gegenst&#228;ndlich beabsichtigt die VSTG, Liefer- und Dienstleistungen im Bereich &#214;PNV-Priorisierung von VLSA mittels Cooperative Intelligent Transport System (C-ITS) mit einem gesch&#228;tzten Auftragswert von bis zu maximal 1,75 Mio. Euro (exkl. USt.) an die Yunex Traffic Austria GmbH (Yunex) zu vergeben, wobei darin optionale Leistungsbestandteile enthalten sind.</P><P>Der Vollst&#228;ndigkeit halber ist festzuhalten, dass aufgrund (verfassungs-) gesetzlicher Bestimmungen die VLSA im Eigentum der Stadt Graz bzw. dem Land Steiermark als zust&#228;ndige Stra&#223;enerhalter stehen und in deren alleinigem Zust&#228;ndigkeitsbereich liegen. Weiters liegt der Verkehrsrechner der Stadt Graz, zu welchem eine Schnittstelle f&#252;r die Ampelansteuerung zwingend ben&#246;tigt wird, ebenso in der alleinigen Zust&#228;ndigkeit und Verf&#252;gungsgewalt der Stadt Graz. Auf diese Infrastruktur hat die VSTG keinerlei Einfluss.</P><P>Die zweigleisige propriet&#228;re Systemarchitektur mit tiefgreifender Integration in die bestehenden Systeme der Stadt Graz und die zentrale Steuerlogik im Verkehrsrechner der Stadt Graz stellen ein Alleinstellungsmerkmal von Yunex dar, weshalb keine parallele oder konkurrierende L&#246;sung eines Drittherstellers in das System eingebunden werden kann, ohne dass dadurch gravierende Inkompatibilit&#228;ten, Interoperabilit&#228;tsprobleme, Instabilit&#228;ten und (Cyber-)Sicherheitsrisiken verursacht werden.</P><P>Hinzu kommt, dass sowohl die Stadt Graz und das Land Steiermark, in deren ausschlie&#223;lichem Zust&#228;ndigkeitsbereich die VLSA liegen, als auch die VSTG dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) unterliegen. Dieses stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit von Informationssystemen kritischer Infrastrukturen. Die gesetzlichen Vorgaben beschr&#228;nken sich dabei nicht auf die technische Absicherung der eingesetzten Systeme, sondern verlangen auch die durchg&#228;ngige Einbindung von Sicherheitsstandards in s&#228;mtliche Phasen des Betriebs, der Wartung und der gesamten Lieferkette. Vor diesem Hintergrund sind s&#228;mtliche Lieferanten entlang der Wertsch&#246;pfungskette einer umfassenden sicherheitsrelevanten Pr&#252;fung zu unterziehen, um die Einhaltung der gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards sicherzustellen. Da auch Yunex dem Anwendungsbereich des NISG 2026 unterliegt, ist gew&#228;hrleistet, dass diese Anforderungen bei Entwicklung, Betrieb und Wartung der Systeme konsequent umgesetzt werden. Die Einhaltung dieser Standards ist von wesentlicher Bedeutung, um potenzielle Schwachstellen fr&#252;hzeitig zu erkennen und zu beseitigen sowie die Sicherheit und Verf&#252;gbarkeit des Verkehrsbetriebs dauerhaft sicherzustellen. Die Integration einer L&#246;sung eines Drittherstellers w&#252;rde hingegen zus&#228;tzliche Risiken f&#252;r die Informations- und Systemsicherheit mit sich bringen und k&#246;nnte dadurch die Sicherheit des Verkehrsbetriebs beeintr&#228;chtigen. Angesichts der strengen Anforderungen des NISG 2026 sowie der damit verbundenen Haftungs- und Sanktionsrisiken ist ein solches Risiko jedenfalls zu vermeiden.</P><P>Die Erbringung der Liefer- und Dienstleistungen zur &#214;PNV-Priorisierung der VLSA mittels C-ITS ist daher technisch nur durch Yunex m&#246;glich. Aufgrund dieser Umst&#228;nde ist ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Unternehmen gem&#228;&#223; &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG zul&#228;ssig.</P><P>Der Betrieb der &#214;PNV-Priorisierung bedarf einer Einbindung in die bestehende Systemarchitektur zwischen On-Board-Unit, VLSA und Verkehrsrechner, um eine Priorisierung &#252;berhaupt zu erm&#246;glichen. Bei der ben&#246;tigten Einbindung handelt es sich um eine urheberrechtlich gesch&#252;tzte Schnittstelle, an welcher Yunex ein ausschlie&#223;liches alleiniges Nutzungsrecht hat. Vor diesem Hintergrund ist ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Unternehmen gem&#228;&#223; &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG zul&#228;ssig.</P><P>Die technischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit den VLSA sowie Verkehrsrechner wurden nicht durch die VSTG selbst verursacht. Weiters ist eine technische Alternativl&#246;sung durch die VSTG insbesondere aufgrund fehlender (verfassungs-)gesetzlicher Zust&#228;ndigkeiten, mangels Einflussnahme auf die bestehende, technisch zugrundeliegende Infrastruktur und Systemarchitektur, erforderlicher Interoperabilit&#228;t der Systeme sowie von IT-Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der kritischen Infrastruktur nicht m&#246;glich.</P><P>Vor diesem Hintergrund ist ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Unternehmen gem&#228;&#223; &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a und lit b BVergG 2018 zul&#228;ssig.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>