<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Gesundheit Burgenland – Burgenl&#228;ndische Krankenanstalten GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015630169</NATIONALID><PHONE>+43 5 7979 36700</PHONE><E_MAIL>pm-khow-neu@gesundheit-burgenland.at</E_MAIL><CONTACT></CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Gesundheit Burgenland - Krankenhaus Oberwart - Erweiterung - Generalplanung</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>1</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="71200000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Generalplanerleistungen f&#252;r die Erweiterung des Krankenhauses Oberwart</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT113" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>EDERER HAGHIRIAN ARCHITEKTEN ZT-GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Generalplan GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2026-05-29</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2026-05-31</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2026-05-31T13:05:00</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Der betreffende Auftragnehmer ist infolge eines EU-weiten Wettbewerbs mit anschlie&#223;endem Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zur Findung eines Generalplaners f&#252;r die Neuerrichtung des Krankenhauses Oberwart (KHOW) mit den erforderlichen Generalplanungsleistungen (Architektur, Statik, Bauphysik, Brandschutz, Medizintechnik, Haustechnik, Elektrotechnik, K&#252;chentechnik, Verkehrsplanung, Einreichplanung, Barrierefreiheit und Hygiene) beauftragt worden. Die Generalplanung des KHOW ist auf Basis des durch den betreffenden Auftragnehmer erstellten BIM-Modells erfolgt. Die Gesundheit Burgenland – Burgenl&#228;ndische Krankenanstalten GmbH (Auftraggeber) verf&#252;gt aufgrund der freiwilligen Erstellung des BIM-Modells durch den betreffenden Auftragnehmer &#252;ber keine vollst&#228;ndige Verf&#252;gungs- bzw Verwertungsbefugnis &#252;ber das unentbehrliche BIM-Modell. Das BIM-Modell befindet sich daher in der faktischen und rechtlichen Verf&#252;gung des betreffenden Auftragnehmers. Im Zuge der nunmehr vorgesehenen Erweiterung des KHOW stellt das bestehende BIM-Modell die zentrale und unverzichtbare Planungsgrundlage dar. F&#252;r eine terminlich effiziente sowie technisch konsistente Weiterplanung ist die unmittelbare Nutzung und Fortschreibung des durch den betreffenden Auftragnehmer erstellten BIM-Modells unumg&#228;nglich. Insbesondere ist eine durchg&#228;ngige Daten- und Schnittstellenkompatibilit&#228;t zur bestehenden Planungsstruktur zwingend sicherzustellen. &#220;berdies ist bei der planerischen Fortschreibung auf zahlreiche bereits im Zuge der Generalplanung entwickelte Details zur&#252;ckzugreifen. Angesichts dieser Ausgangslage ist nur der betreffende Auftragnehmer in der Lage, die Generalplanerleistungen mit Fertigstellungsziel BIM Level 3 f&#252;r die vorgesehene Erweiterung des KHOW auf Basis der Leistungs- und Verg&#252;tungsmodelle f&#252;r die Generalplanung 2023 der Technischen Universit&#228;t Graz (LM.VM.GP) zu einem reduzierten Gesamthonorar in H&#246;he von 10,27% der anrechenbaren Baukosten anzubieten. Der bereits durch das Vorprojekt „Neuerrichtung des KHOW“ erlangte Kenntnisstand erm&#246;glicht eine reibungslose sowie beschleunigte Planung und Ausf&#252;hrung der vorgesehenen Erweiterung des KHOW zu anderweitig nicht erzielbaren wirtschaftlichen Konditionen. Mit Abschluss der gegenst&#228;ndlichen Leistungen liegt die Verwertungs-/Verf&#252;gungsbefugnis f&#252;r das gesamte BIM-Modell in der Sph&#228;re des Auftraggebers, da dieses verbindlicher Leistungs- und Vertragsbestandteil ist. Somit wird eine sp&#228;tere Weiterbearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte aufgrund einheitlicher Daten- und Schnittstellenstandards erm&#246;glicht.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>