<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_2_Z3 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Autobahnen- und Schnellstra&#223;en- Finanzierungs-Aktiengesellschaft</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015533064</NATIONALID><PHONE>+43 14097609</PHONE><E_MAIL>kanzlei@schramm-oehler.at</E_MAIL></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Abschlusspr&#252;fung der ASFINAG-Gruppe 2020ff</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>753490</REFERENCE_NUMBER><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79200000" /></CPV_ADDITIONAL><SHORT_DESCR><P>Abschlusspr&#252;fung der ASFINAG-Gruppe. Umfasst ist die Abschlusspr&#252;fung und pr&#252;fungsnahe Dienstleistungen f&#252;r die ASFINAG und ihre Tochtergesellschaften f&#252;r den Abschlussstichtag 31.12.2020 und bei entsprechendem Abruf aus der Rahmenvereinbarung f&#252;r bis zu weitere sechs Folgejahre (jeweils f&#252;r Konzernabschluss nach IFRS und alle Jahresabschl&#252;sse nach UGB). Umfasst sind Verpflichtungen gem&#228;&#223; Regel 14.3.8 des Public Corporate Governance Kodex.</P></SHORT_DESCR></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><MODIFICATIONS_CONTRACT><DESCRIPTION_PROCUREMENT><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="79200000" /></CPV_MAIN><SHORT_DESCR><P>Rahmenvereinbarung &quot;Abschlusspr&#252;fung der ASFINAG-Gruppe 2020ff&quot;, Erh&#246;hung des maximalen Auftragsvolumens</P></SHORT_DESCR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Deloitte Audit Wirtschaftspr&#252;fungs GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015239843</NATIONALID></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></DESCRIPTION_PROCUREMENT><INFO_MODIFICATIONS><UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><P>Nach Einleitung des Vergabeverfahrens ist am 12.07.2020 die „EU-Taxonomie Verordnung“ (Verordnung (EU) 2020/852 des europ&#228;ischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juni 2020 &#252;ber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur &#196;nderung der Verordnung (EU) 2019/2088) in Kraft getreten. Rund eineinhalb Jahre nach Einleitung des Vergabeverfahrens wurde im Juli 2021 mit dem Offenlegungsrechtsakt die Methodik zur Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen sowie den Inhalt und die Darstellung der erg&#228;nzenden Erl&#228;uterungen spezifiziert.</P><P>Am 05.01.2023 und somit ebenfalls nach Einleitung des Vergabeverfahrens, ist die „CSRD“ (Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur &#196;nderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) in Kraft getreten.</P><P>Die AG unterliegt sowohl der „EU-Taxonomie Verordnung“ als auch der „CSRD“. Beide Rechtsakte verpflichten Unternehmen zu umfassenden Berichterstattungs- bzw. Dokumentationspflichten.</P><P>Aufgrund der Mehrkosten f&#252;r die Erf&#252;llung dieser neu hinzugekommen Verpflichtungen der AG ist eine Erh&#246;hung des maximalen Abrufvolumens der Rahmenvereinbarung erforderlich geworden. Diese stellt eine zul&#228;ssige unwesentliche Vertrags&#228;nderung gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs 3 Z 6 BVergG dar:</P><P>Eine Vertrags&#228;nderung ist als unwesentliche &#196;nderung nach &#167; 365 Abs 3 Z 6 BVergG anzusehen, wenn sie die dort angef&#252;hrten kumulativen Bedingungen erf&#252;llt.</P><P>Erforderlich geworden sind die zus&#228;tzlichen Aufwendungen aufgrund der nach Einleitung des Vergabeverfahrens in Kraft getretenen Rechtsakte, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der CSRD. Diese verpflichten die AG zu zus&#228;tzlichen Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten. Die Erforderlichkeit der zus&#228;tzlichen Aufwendungen ist somit zur&#252;ckzuf&#252;hren auf neue gesetzliche Bestimmungen, die die AG einzuhalten hat.</P><P>Weitere Bedingung f&#252;r das Vorliegen einer unwesentlichen &#196;nderung ist, dass die Umst&#228;nde, die die &#196;nderung erforderlich gemacht haben, nicht vorhersehbar waren. Die EU-Taxonomie-Verordnung und die CSRD sind nach Ende der Angebotsfrist im gegenst&#228;ndlichen Verfahren ver&#246;ffentlicht worden und in Kraft getreten. Der AG war es nicht m&#246;glich, die zus&#228;tzlichen Aufw&#228;nde f&#252;r diese &#252;ber die vorsehbaren Berichtspflichten hinausgehenden Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten nach CSRD und der EU-Taxonomie Verordnung in ihrer Ausschreibung Ende 2019 zu ber&#252;cksichtigen, weil nicht vorhersehbar war, dass bzw. mit welchem konkreten Inhalt diese beiden Rechtsakte in Kraft treten werden.</P><P>Des Weiteren darf sich der Gesamtcharakter des Vertrages durch die &#196;nderung nicht &#228;ndern. Eine &#196;nderung des Gesamtcharakters des Vertrags liegt gegenst&#228;ndlich nicht vor, da lediglich das Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung angepasst wird und der Auftragstypus erhalten bleibt. Eine zeitliche Verl&#228;ngerung der Rahmenvereinbarung erfolgt nicht.</P><P>Als letzte Voraussetzung d&#252;rfen die zus&#228;tzlichen Leistungen 50% des Wertes des urspr&#252;nglichen Auftrages nicht &#252;bersteigen. Das urspr&#252;ngliche maximale Abrufvolumen der Rahmenvereinbarung betr&#228;gt 1 609 911,45 EUR. F&#252;r die noch ausstehenden Leistungen ist es notwendig, das maximale Abrufvolumen auf 1 900 000 EUR zu erh&#246;hen. Es handelt sich daher um eine Erh&#246;hung von 300 000 EUR, welche den genannten Schwellenwert von 50% nicht &#252;bersteigt.</P><P>Die gegenst&#228;ndliche Vertrags&#228;nderung erf&#252;llt daher die in &#167; 365 Abs 3 Z 6 BVergG normierten Bedingungen und stellt somit eine zul&#228;ssige unwesentliche Vertrags&#228;nderung dar.</P><P>Mit der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung kommt die AG ihrer Pflicht gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs 4 BVergG nach.</P></UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">1609911.45</VAL_TOTAL_BEFORE><VAL_TOTAL_AFTER CURRENCY="EUR">1900000</VAL_TOTAL_AFTER></INFO_MODIFICATIONS></MODIFICATIONS_CONTRACT><ADDITIONAL_CORE_DATA><NB_SME_CONTRACTOR>0</NB_SME_CONTRACTOR><OBJECT_CONTRACT_MODIFICATIONS><TITLE><P>Abschlusspr&#252;fung der ASFINAG-Gruppe 2020ff</P></TITLE><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /></OBJECT_CONTRACT_MODIFICATIONS></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_2_Z3>