<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, AG</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015585315</NATIONALID><E_MAIL>437@hanslechner.at</E_MAIL></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Herstellung, Lieferung und Montage einer erweiterten Vorplatz&#252;berdachung</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>303+414</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="45210000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="WORKS" /><SHORT_DESCR><P>Herstellung, Lieferung und Montage einer erweiterten Vorplatz&#252;berdachung in einer Stahlbauweise auf dem Vorplatz des Bruno-Kreisky-Platz.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Zeman &amp; Co GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2019-07-30</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2019-08-01</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2019-08-01T15:30:03</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Auftraggeberin hat am 20.12.2018 nach Durchf&#252;hrung eines EU-weit bekannt gemachten (vgl. 2018/S 103-234550 im Supplement zum Amtsblatt der EU) Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (vgl. Art 29 Richtlinie 2014/24/EU) einen Vertrag mit dem Unternehmen Zeman&amp;CoGmbH betreffend die Leistung 302 GU Vorplatz&#252;berdachung abgeschlossen.</P><P>Der abgeschlossene Vertrag enth&#228;lt eine Bestimmung zu Leistungsabweichungen in Form einer klar, pr&#228;zise und eindeutig formulierten &#220;berpr&#252;fungsklausel, welche einerseits auf lediglich leistungskonkretisierenden Anpassungen („Anpassungsklausel“, Punkt 7.1 Abs 1 AEB) und andererseits auf Leistungs&#228;nderungen („&#196;nderungsklausel“, Punkt 7.1 Abs 2 AEB) abstellt.</P><P>Die demonstrativ formulierte Anpassungsklausel nennt beispielhaft eine bestimmte Leistungsanpassung, n&#228;mlich die „Vorplatz&#252;berdachung mit einer Gesamtfl&#228;che von ca. 750m&#178; und eine lichten Durchgangsh&#246;he von rd. 4,65m in einer Stahlbauweise lastneutral &#252;ber St&#252;tzen auf dem Vorplatz des Bruno-Kreisky-Platz. Die erweiterte &#220;berdachung schafft eine Verbindung zum zuk&#252;nftigen Eingang 2, zum Haupteingang und zum &#246;stlichen Panorama-Walk. Die Materialisierung ist an die Oberfl&#228;chen (Metallverkleidung) des Donausegels/ Halle X5 anzulehnen.“.</P><P>Der Gegenstand der nunmehr geplanten Anpassung entspricht im Wesentlichen dieser unter Pkt. 7.1 Abs 1 letzter Spiegelstrich AEB beschriebenen Leistungen, es handelt sich um die Herstellung, Lieferung und Montage einer erweiterten Vorplatz&#252;berdachung in einer Stahlbauweise &#252;ber St&#252;tzen auf dem Vorplatz des Bruno-Kreisky-Platz. Die gegenst&#228;ndlich intendierte Leistung weicht nur insofern minimal vom beispielhaft genannten Fall der Anpassungsklausel ab, als die Gesamtfl&#228;che sich etwas erh&#246;ht (ca. 900m2 statt ca. 750m&#178;), und die Lastenneutralit&#228;t uU nicht mehr gegeben sein wird. Sowohl das Vordach selbst als auch die dazugeh&#246;rige &#220;berdachung der Rolltreppe vor dem Eingang 2 bzw. die aus statischen Gr&#252;nden f&#252;r die Errichtung ben&#246;tigte Konstruktion des Geb&#228;udes XS dienen der Verbindung zum Eingang 2, dem Haupteingang und dem &#246;stlichen Panorama-Walk. Zudem handelt es sich ebenso wie beim Donausegel/Halle X5 um eine Stahlkonstruktion. Die Leistung dient priorit&#228;r dem Zugang/&#220;bergang/Transfer zwischen den verschiedenen Projektteilen des ACV. Damit erf&#252;llt die gegenst&#228;ndlich geplante Leistung die Vorgaben der Anpassungsklausel und ist die geplante Anpassung nach wie vor vom abgeschlossenen Leistungsvertrag vollumf&#228;nglich umfasst; zudem werden weder der Gesamtcharakter der Leistung ver&#228;ndert noch der (potentielle) Bieterkreis.</P><P>Die Voraussetzungen einer unwesentlichen Auftrags&#228;nderung gem&#228;&#223; Art 72 Abs 1 lit a Richtlinie 2014/24/EU sind daher erf&#252;llt.</P><P>Im &#220;brigen w&#228;ren nach Ansicht der Auftraggeberin zus&#228;tzlich auch die Voraussetzungen einer unwesentlichen Auftrags&#228;nderung gem&#228;&#223; Art 72 Abs 1 lit b und lit c Richtlinie 2014/24/EU erf&#252;llt; und wurden die Gr&#252;nde daf&#252;r entsprechend dokumentiert.</P><P>Nach intensiver Pr&#252;fung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen (Einholung von technischen Stellungnahmen sowie Beiziehung rechtlicher Beratung) und Rahmenbedingungen ist die Auftraggeberin daher der &#220;berzeugung, dass es sich bei der geplanten Anpassung im Sinne des Art 72 Richtlinie 2014/24/EU um eine unwesentliche &#196;nderung des nach Durchf&#252;hrung eines EU-weit bekannt gemachten Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung abgeschlossenen Vertrages handelt.“</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>