<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H.</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015300949</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin), 1090 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Pachtvertrag - Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. - Zoosouvenirshop im Ausgangsbereich des Tiergarten Sch&#246;nbrunn und - Zoosouvenirshop zwischen Gro&#223;katzenhaus und Affenhaus</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>88750</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="55900000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Pachtvertrag - Sch&#246;nbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. - Zoosouvenirshop im Ausgangsbereich des Tiergarten Sch&#246;nbrunn und - Zoosouvenirshop zwischen Gro&#223;katzenhaus und Affenhaus</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Wild Republic HandelsgesmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2025-10-29</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2025-10-30</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2025-10-30T05:15:01</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Es handelt sich um eine Verl&#228;ngerung der Beauftragung gem&#228;&#223; 429737-2022, 55688-2023, 668636-2023, 631016-2024, 681670-2024. Auftragsgegenstand ist die Verl&#228;ngerung des bestehenden Pachtvertrages &#252;ber die hier angef&#252;hrten Lokalit&#228;ten (Geltungsdauer: urspr&#252;nglich bis 31.10.2023 und zuletzt verl&#228;ngert bis 31.10.2025) bis zum 28.2.2027 aus technischen Gr&#252;nden.</P><P></P><P>Die Generalplanerleistungen f&#252;r das neue Aquarium, dessen Errichtung in direktem Zusammenhang mit dem Umbau und der Standortverlegung der Shop-Lokalit&#228;ten steht, wurden mittlerweile ausgeschrieben (siehe dazu Bekanntmachung 340542-2022) und beauftragt (siehe dazu Bekanntmachung 32125-2025). Im Zusammenhang mit diesen Leistungen wird ein neues technisches Standort- und Betriebskonzept f&#252;r den zuk&#252;nftigen Zoo-Souvenirshop erarbeitet. Auf Grund von f&#252;r den Auftraggeber nicht vorhersehbaren technischen Gr&#252;nden verz&#246;gert sich allerdings der Beginn der geplanten Bauarbeiten. Die technischen Gr&#252;nde f&#252;r die Verz&#246;gerung sind die noch nicht umsetzbaren Umbauarbeiten im gesamten Ein- und Ausgangsbereich und die in diesem Zusammenhang stehende zuk&#252;nftige Standortverlegung des Zoo-Souvenirshops. Um einen durchg&#228;ngigen Betrieb zu sichern , ist es beabsichtigt, den gegenst&#228;ndlichen Vertrag mit dem bestehenden Auftragnehmer bis 28.2.2027 zu verl&#228;ngern.</P><P></P><P>Pachtvertr&#228;ge &#252;ber unbewegliche Sachen, wie auch gegenst&#228;ndlich, unterliegen grunds&#228;tzlich nicht den europ&#228;ischen oder nationalen (&#214;sterreich) vergaberechtlichen Bindungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass bei dem beabsichtigten Pachtvertrag Elemente einer Dienstleistungskonzession angedacht sind. Um einen h&#246;chstm&#246;glichen Grad an Transparenz zu erreichen, plant der Auftraggeber, w&#228;hrend der Geltungsdauer des beabsichtigten Pachtvertrages nach wie vor eine EU-weite Ausschreibung durchzuf&#252;hren, die auch das eventuelle Bestehen eines Wettbewerbs &#252;berpr&#252;ft. Um jeglicher Abgrenzungsfrage zwischen Pachtvertrag und Dienstleistungskonzession Rechnung zu tragen, wird die gegenst&#228;ndliche Ex-ante-Transparenzbekanntmachung freiwillig im klassischen vergaberechtlichen Bereich vorgenommen.</P><P></P><P>Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung und der hier angef&#252;hrten Begr&#252;ndung die Verl&#228;ngerung des bestehenden Pachtvertrages noch nicht umgehend vornehmen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>