<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Verein f&#252;r Konsumenteninformation</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110018858331</NATIONALID><PHONE>+43 1 3695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin), 1090 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>M&#246;belausstattung f&#252;r den Verein f&#252;r Konsumenteninformation</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>160119</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="39100000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>M&#246;belausstattung f&#252;r den Verein f&#252;r Konsumenteninformation</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>hali GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2025-09-19</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2025-09-15</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2025-09-19T15:15:00</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die gegenst&#228;ndliche ex ante Transparenzbekanntmachung wird hiermit widerrufen und ist als gegenstandslos zu betrachten.</P><P>Aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen beim Auftraggeber in den Monaten April und Mai 2025 – verbunden mit einer Anpassung der Forecasts hinsichtlich der Anzahl und des Einsatzes der Arbeitnehmer:innen – sind die Annahmen, die im November 2024 der urspr&#252;nglichen Bedarfsermittlung zugrunde lagen, nicht mehr aktuell. Mit Beschluss der Gesch&#228;ftsf&#252;hrung vom 14. August 2025 wurde die Aufbauorganisation, die Einsatzbereiche der Mitarbeiter:innen sowie der damit verbundene Stellenplan ge&#228;ndert. Dadurch &#228;nderte sich auch die geplante Ausstattung des Standorts; der urspr&#252;nglich angenommene Bedarf f&#252;r diese Liegenschaft entfiel. Der Bedarf wurde daher durch diesen Beschluss neu festgelegt und gegen&#252;ber dem urspr&#252;nglich geplanten Leistungsumfang reduziert. Auf dieser Basis wurde zun&#228;chst eine Direktvergabe erwogen. Der gesch&#228;tzte Auftragswert dieser Direktvergabe h&#228;tte sich f&#252;r das Jahr 2025 jedenfalls auf einen Betrag deutlich unter EUR 143.000,– netto belaufen. Unter strenger Ber&#252;cksichtigung der Zusammenrechnung s&#228;mtlicher bereits erfolgter Vergaben aus fr&#252;heren Gesch&#228;ftsperioden (ex post) kann jedoch ein anderes Ergebnis f&#252;r die Wahl des Verfahrens in Betracht gezogen werden. Um den h&#246;chstm&#246;glichen Grad an Transparenz zu gew&#228;hrleisten, vergaberechtliche Sorgfalt sicherzustellen und s&#228;mtliche Interpretationsspielr&#228;ume auszuschlie&#223;en, wird der Auftraggeber alle erfolgten Vergaben der letzten Gesch&#228;ftsperioden zusammenrechnen und die Direktvergabe in der angek&#252;ndigten Form als Verfahrenswahl ausschlie&#223;en. Dahingehend soll die Berichtigung der gegenst&#228;ndlichen ex ante Transparenzbekanntmachung dazu f&#252;hren, dass die urspr&#252;ngliche Version dieser ex ante Transparenzbekanntmachung als hiermit widerrufen gilt (hiermit zur&#252;ckgezogen).</P><P>Auf Basis dieser kumulativen Berechnung hat sich gezeigt, dass der Bedarf nicht mehr im Wege einer Direktvergabe gedeckt werden kann. Der Auftraggeber wird daher entweder auf bestehende, EU-weit ausgeschriebene Rahmenvereinbarungen der BBG zur&#252;ckgreifen oder eine eigene EU-weite Ausschreibung einleiten.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>