<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Republik &#214;sterreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister f&#252;r Kunst, Kultur, &#246;ffentlichen Dienst und Sport</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110025685708</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin), 1090 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gem&#228;&#223; &#167; 151 BVergG 2018 idgF</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>141419</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="92400000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gem&#228;&#223; &#167; 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen &#228;hnlichen Vereinbarung</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>KRONE-VERLAG GMBH &amp; CO. VERM&#214;GENSVERWALTUNG KG</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-08-29</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-08-30</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2024-08-30T09:05:10</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Am 2. Juni 2023 hat der Auftraggeber ein EU-weites Verfahren gem&#228;&#223; &#167; 151 BVergG 2018 eingeleitet, welches ergebnislos geblieben ist, da keine Angebote eingereicht wurden. Fragen zum Vergabeverfahren wurden nicht gestellt. Der Auftraggeber hat zus&#228;tzlich versucht Interessenten auf die laufende Ausschreibung aufmerksam zu machen. Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Medienpartnerschaft. Der Auftraggeber ben&#246;tigt weiterhin den Einsatz eines Medienpartners, der spezifische Medienleistungen erbringen soll, um den Tag des Sports, beginnend mit dem Event am 23.09.2023 in Wien und fortsetzend f&#252;r die gesamte Dauer der Vereinbarung, f&#252;r das Bundesministerium f&#252;r Kunst, Kultur, &#246;ffentlichen Dienst und Sport (BMK&#214;S) mit einer breiten Reichweite medial darzustellen und der Bev&#246;lkerung informativ n&#228;her zu bringen.</P><P>Die abgeschlossene Medienpartnerschaft ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers und hat eine Dauer von einem Jahr betroffen. Der Auftraggeber hat sich ausdr&#252;cklich vorbehalten die Vereinbarung optional j&#228;hrlich um jeweils ein Jahr zu verl&#228;ngern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Ber&#252;cksichtigung aller optionalen Verl&#228;ngerungen. Mit gegenst&#228;ndlicher Bekanntmachung wird folglich die erste optionale Verl&#228;ngerung bekanntgegeben.</P><P>Der Auftraggeber hatte bereits den maximalen Anspruch der Transparenzeinhaltung mit der Verfahrenseinleitung durch die Ver&#246;ffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung erf&#252;llt. Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass die Verhandlungsgespr&#228;che mit dem Auftragnehmer abgeschlossen sind und der Auftrag erteilt wurde. Das Verhandlungsergebnis ist in das Dokument der Vereinbarung eingeflossen. Basierend auf den Inhalten der Ausschreibung gem&#228;&#223; 2023/S 108-339098 konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, welches die Inhalte der urspr&#252;nglich ausgeschriebenen Vereinbarung &#252;berwiegend ber&#252;cksichtigt. Sofern &#196;nderungen stattgefunden haben, handelt es sich dabei um keine wesentlichen &#196;nderungen. Im Einzelnen werden folgende &#196;nderungen hervorgehoben: 1. Eine Haftpflichtversicherung wird nicht gefordert. 2. Wie bereits in der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gem&#228;&#223; 2023/S 159-505409 angef&#252;hrt, wurde die Vereinbarung f&#252;r eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber beh&#228;lt sich ausdr&#252;cklich vor die Vereinbarung optional j&#228;hrlich um jeweils ein Jahr zu verl&#228;ngern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Ber&#252;cksichtigung aller optionalen Verl&#228;ngerungen. Ausgehend vom Ergebnis im Verfahren 2023/S 108-339098 und nach Ver&#246;ffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gem&#228;&#223; 2023/S 159-505409 und der nach Ablauf der 10- t&#228;gigen Stillhaltefrist ver&#246;ffentlichten Ex-post Bekanntgabe, wird gegenst&#228;ndlich die Inanspruchnahme der ersten optionalen Verl&#228;ngerung der Vereinbarung mit dem Unternehmen gem&#228;&#223; Punkt V.2.3 bekanntgegeben. Die Angabe des Wertes &quot;1&quot; in dieser Bekanntmachung unter Punkt VI.4 ergibt sich daher, dass der Auftraggeber die Gesch&#228;ftsinteressen des Kooperationspartners, wie in der der Ex-ante Transparenzbekanntmachung erl&#228;utert, sch&#252;tzen muss. Dar&#252;ber hinaus erfolgt im Rahmen der gegenst&#228;ndlichen Kooperationsvereinbarung keine Zahlung des Auftraggebers an den Kooperationspartner. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Austausch von wechselseitigen Leistungen. N&#228;here Informationen: vergabe@terzaki.at</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>