<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Veterin&#228;rmedizinische Universit&#228;t Wien</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110001713487</NATIONALID><PHONE>+43 1250771122</PHONE><E_MAIL>hannes.maurer@vetmeduni.ac.at</E_MAIL><CONTACT>Einkauf und Beschaffung</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Konfokales Scanning-Laser-Ophthalmoskop (cSLO) mit optischem Koh&#228;renztomograph (OCT)</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>Konfokales Scanning-Laser-Ophthalmoskop (cSLO) mit optischem Koh&#228;renztomograph (OCT)</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="33122000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>An der Vetmeduni soll ein neues konfokale Scanning-Laser-Ophthalmoskop (cSLO) mit optischem Koh&#228;renztomograph (OCT) f&#252;r Eins&#228;tze im Bereich der Ophthalmologie in der Abteilung f&#252;r Kleintierchirurgie/Augenstation beschafft werden. Das cSLO-OCT Ger&#228;t wird in der Kleintierklinik zur Erstellung von Schnittbildern der Netzhaut und des vorderen Augenabschnittes im Einsatz sein. Die Anschaffung ist einerseits f&#252;r die Diagnostik erforderlich und andererseits f&#252;r Forschungsstudien an lebenden Tieren, wo keine pathohistologischen Untersuchungen m&#246;glich sind, um morphologische Ver&#228;nderungen festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 das cSLO-OCT Ger&#228;t „Spectralis&#174; HRA+OCT&quot; des Herstellers Heidelberg Engineering GmbH vom in &#214;sterreich ausschlie&#223;lich vertriebsberechtigten Anbieter ASKIN &amp; CO GmbH (Albert-Schweitzer-Gasse 6/Block C, 1140 Wien) zu beschaffen (Zuschlagsentscheidung).</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT13" /><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>ASKIN &amp; CO GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-05-13</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-05-13</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2024-05-13T13:30:00</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Aufgrund der vorgesehenen Eins&#228;tze im Bereich der Ophthalmologie muss das zu beschaffende cSLO-OCT Ger&#228;t zwingend folgende Grundanforderungen erf&#252;llen: Erstens die M&#246;glichkeit von Aufnahmen bei enger Pupille durch Nutzung von langwelligem Laserlicht, zweitens die Eignung f&#252;r das vordere Segment (Hornhaut, Sklera, Kammerwinkel) sowie f&#252;r die Netzhaut mit Darstellung der Netzhautperipherie (Weitwinkel), drittens eine Scan Rate von 40 000 - 85 000 Herz f&#252;r dreidimensionale Netzhautbilder sowie viertens die M&#246;glichkeit zur Erweiterung f&#252;r die Angiographie und Autofluoreszenz. Durch den dar&#252;ber hinaus vorgesehenen Einsatzbereich in der Kleintierklinik (Kleintierchirurgie/Augenstation) und die in diesem Zusammenhang vorzunehmenden medizinischen Untersuchungen ergeben sich zus&#228;tzliche, spezifische Leistungsanforderungen, die zwingend vorliegen m&#252;ssen. Das cSLO-OCT Ger&#228;t muss zwingend &#252;ber einen schwenkbaren Kamerakopf verf&#252;gen, um eine Untersuchung der Tiere trotz ihrer Schnauze zu erm&#246;glichen. Nur durch den schwenkbaren Kamerakopf kann sichergestellt werden, dass die Optik nah genug an das Auge des zu untersuchenden Tieres gelangen kann. Weiters ist eine Anpassung der Position des Scans an die Augenbewegung durch Erkennen der anatomischen Strukturen zwingend erforderlich, da Tiere im Vergleich zu Menschen ihre Augen auf Befehl nicht ruhig halten. Um Artefakte (die durch die Augenbewegung entstehen) herauszufiltern, ist zus&#228;tzlich eine Verringerung von Bewegungsartefakten zwingend erforderlich. Dar&#252;ber hinaus ist die M&#246;glichkeit einer Qualit&#228;tskontrolle der Scan- Position in Echtzeit zwingend erforderlich, um bereits w&#228;hrend der Untersuchung zu erkennen, ob die gescannten Bilder (aufgrund der Augenbewegung) auswertbar sind. Zudem muss das cSLO-OCT Ger&#228;t &#252;ber die M&#246;glichkeit der Wiedererkennung von untersuchten Regionen hinsichtlich vorzunehmender Nachfolgeuntersuchungen verf&#252;gen. Die damit erm&#246;glichende Verlaufskontrolle gestattet die Erstellung von Prognosen, die f&#252;r die Kontrolle des Therapieerfolges oder des Verlaufs der Erkrankung unabdingbar sind. Hinsichtlich der Auswertung der Untersuchungen muss das cSLO-OCT Ger&#228;t zwingend &#252;ber eine Rauschunterdr&#252;ckung verf&#252;gen, um das unerw&#252;nschte Rauschen des Nutzsignal zu verringern und die Bilder damit besser auswertbar zu machen. Abschlie&#223;end bedarf es zwingend eines technischen Service-St&#252;tzpunktes mit einer maximalen Anreisezeit von 60 Minuten, um die f&#252;r die Vetmeduni erforderliche, kurzfristige und direkte vor-Ort Unterst&#252;tzung im Falle von Defekten oder Support f&#252;r Untersuchungen zu erm&#246;glichen. Eine l&#228;ngere Anreise- bzw Reaktionszeit ist nicht m&#246;glich, da die Untersuchungen indikationsgebunden am Patienten erfolgen. Im Vorfeld erfolgte durch den Auftraggeber eine vollumf&#228;ngliche Erhebung der Marktsituation durch intensive Recherche s&#228;mtlicher OCT Ger&#228;te-Anbieter samt dazugeh&#246;riger Fachauskunft der einzelnen Ger&#228;tehersteller sowie durch Zusammenarbeit mit anderen veterin&#228;rmedizinischen Universit&#228;ten. Hierbei wurden zun&#228;chst mehrere m&#246;gliche Hersteller identifiziert und in Folge detailliert gepr&#252;ft. Im Ergebnis erf&#252;llt jedoch nur das cSLO-OCT Ger&#228;t „Spectralis&#174; HRA+OCT&quot; des Herstellers Heidelberg Engineering GmbH alle zwingenden Leistungsanforderungen (Grund- sowie spezifische Leistungsanforderungen). Dieses wird in &#214;sterreich ausschlie&#223;lich durch die ASKIN &amp; CO GmbH (Albert-Schweitzer-Gasse 6/Block C, 1140 Wien) vertrieben. Die weiteren am Markt erh&#228;ltlichen cSLO-OCT Ger&#228;te der anderen Hersteller erf&#252;llen die spezifischen, zwingenden Leistungsanforderungen nicht oder nur teilweise. Es bestehen somit keine vern&#252;nftigen Alternativen oder Ersatzl&#246;sungen. Der nicht vorhandene Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer k&#252;nstlichen Einschr&#228;nkung der Auftragsvergabeparameter. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die ASKIN &amp; CO GmbH im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung).</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>