<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Kepler Universit&#228;tsklinikum GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110021495295</NATIONALID><PHONE>+43 732603030</PHONE><E_MAIL>e.scharf@saxinger.com</E_MAIL><CONTACT>Saxinger Rechtsanwalts GmbH</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Planungsleistungen (HKLSE-Planung) Umbau- und Sanierung Med.Campus III/ Umbau OP Intensiv, R&#246;ntgen und angrenzende Bereiche</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>174856</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="71000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Die Bauten A und B des Kepler Universit&#228;tsklinikums am Med.Campus III werden zurzeit generalsaniert, wobei die Generalsanierung aktuell in zwei Etappen, Bettentrakt und Ambulanzbereich, erfolgt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten ist nun aufgekommen, dass es erforderlich ist, im Rahmen der gegenst&#228;ndlichen Generalsanierung sogleich auch die Bereiche OP-Intensivstation, R&#246;ntgen und damit verbundene Restfl&#228;chen mitzusanieren. Die zus&#228;tzlich erforderlichen Leistungen betreffen die HKLSE-Planung (hinsichtlich der Bereiche OP-Intensivstation, R&#246;ntgen und damit verbundene Restfl&#228;chen), die  im Zuge der Generalsanierung der Bauten A und B des Kepler Universit&#228;tsklinikums am Med.Campus III durchzuf&#252;hren ist.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="71200000" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="71300000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT312" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Technisches B&#252;ro Freunschlag GesmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-04-10</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-04-12</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2024-04-12T08:55:00</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Der Auftragnehmer wurde im Rahmen der Generalsanierung der Bauten A und B des Kepler Universit&#228;tsklinikums am Med.Campus II mit HKLSE-Planungsleistungen beauftragt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten ist nun aufgekommen, dass es erforderlich ist, im Rahmen der gegenst&#228;ndlichen Generalsanierung sogleich auch die Bereiche OP-Intensivstation, R&#246;ntgen und damit verbundene Restfl&#228;chen mitzusanieren. Der bisherige Auftragnehmer soll auch damit beauftragt werden. Die Beauftragung des bisherigen Auftragnehmers ist vergaberechtlich &#252;ber &#167; 365 Abs. 3 Z 5 BVergG gerechtfertigt. Die Auftragserweiterung ist sowohl aus technischen als auch wirtschaftlichen Gr&#252;nden erforderlich und w&#228;re ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten und betr&#228;chtlichen Zusatzkosten f&#252;r den Auftraggeber verbunden. Bei den bereits in Sanierung befindlichen Bereichen erfolgt die Leitungsf&#252;hrung im Boden. Unter diesen Bereichen befinden sich die nunmehr neu zu planenden Bereiche bzw. deren Decke. eine Realisierung dieser Leistungen zu erm&#246;glichen, ist es sohin zwingend erforderlich, dass die Sanierung der unteren Bereiche bereits jetzt (durch den bestehenden Auftragnehmer) mitgeplant wird. Eine allf&#228;llige sp&#228;tere Neuplanung der unteren Bereiche w&#228;re nicht bzw. nur mit massiven Erschwernissen m&#246;glich. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die neu zu sanierenden Bereiche insbesondere die OP-Intensivstation umfassen, welche im Zuge der Sanierung zeitweise gesperrt werden muss. Dabei handelt es sich um einen hochsensiblen Bereich. Sofern der aktuelle Planer nicht sogleich auch mit der Planung der neuen Bereiche beauftragt werden w&#252;rde, m&#252;sste insbesondere die OP-Intensivstation zwei Mal gesperrt werden, was aus Gr&#252;nden der Patientenversorgung bzw. der Versorgungssicherheit ausgeschlossen ist. Die Sanierung ist auch aus zeitlichen Gr&#252;nden dringend erforderlich, da es aktuell zwei Warmwassersysteme gibt (eine direkte Wasseraufbereitung f&#252;r die neuen Bereiche und einen Warmwasserboiler f&#252;r die noch nicht sanierten Bereiche). Die Warmwasseraufbereitung &#252;ber den Boiler birgt jedoch massive Gesundheitsrisiken (Legionellen oder sonstige Verunreinigungen) und ist sohin auf das Mindestma&#223; zu reduzieren. Dar&#252;ber hinaus w&#252;rden bei einem Wechsel des Planers vielfach doppelte Aufw&#228;nde entstehen. Hervorzuheben ist schlie&#223;lich, dass an der bisherigen Planung des Auftragnehmers anzukn&#252;pfen ist bzw. diese fort- und (weiter)zubearbeiten ist, was einen AN-Wechsel technisch ausschlie&#223;t. Zusammengefasst ist ein Wechsel des Planers insbesondere aus Patientensicherheitsthemen (zB. Wasseraufbereitung, mehrmalige Sperren der Intensivstation mit direkten Auswirkungen auf die Wartelisten etc) nicht m&#246;glich. Ein Planerwechsel w&#228;re weiters mit massiven Zusatzkosten verbunden. Angemerkt, dass die Erweiterung des Auftrags unter der gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs. 3 Z 5 ma&#223;geblichen Schwelle von 50% des urspr&#252;nglichen Auftragswerts liegt. Die Voraussetzungen des &#167; 365 Abs. 3 Z 5 leg cit. sind erf&#252;llt.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>