<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Bund (Republik &#214;sterreich), vertreten durch die Bundesministerin f&#252;r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit&#228;t, Innovation und Technologie, Bundesministerium f&#252;r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit&#228;t, Innovation und Technologie („BMK“), Sektion III/I3 - Energie- und Umwelttechnologie</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110022647310</NATIONALID><PHONE>+43 151350050</PHONE><E_MAIL>h.kuechli@shmp.at</E_MAIL><CONTACT>RA Mag. Harald K&#252;chli von der SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanw&#228;lte GmbH, Hohenstaufengasse 7, A-1010 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Kooperationsvertrag zwischen dem Bund (BMK) dem Klima- und Energiefonds und SIR - Salzburger Institut f&#252;r Raumordnung und Wohnen (&quot;SIR&quot;) zur Begleitung der nationalen FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>KLIEN/003</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="79410000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Die nationale FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ wird seit Juli 2022 vom Bund (BMK) und der SIR im Rahmen einer &#246;ffentlich-&#246;ffentlichen Kooperation begleitet, um den Zweck und Ziele der FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ zu erreichen. Der Kooperationsvertrag wurde nach einer freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU im Juni 2022 (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2022/S 107-302100) abgeschlossen und endet im Juni 2025. Nunmehr soll der Klima- und Energiefonds als weiterer Kooperationspartner der &#246;ffentlich-&#246;ffentlichen Kooperation ab J&#228;nner 2024 beitreten.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79416000" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79416100" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79416200" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79410000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT13" /><MAIN_SITE><P>Hauptort der Ausf&#252;hrung ist der Sitz des BMK und des Klima- und Energiefonds, sofern im Einzelfall zwischen den Kooperationspartnern kein anderer Ort schriftlich vereinbart wird.</P></MAIN_SITE></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Bund (Republik &#214;sterreich), vertreten durch die Bundesministerin f&#252;r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit&#228;t, Innovation und Technologie, pA Bundesministerium f&#252;r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit&#228;t, Innovation und Technologie, Sektion III/I3 – Energie- und Umwelttechnologien</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Klima- und Energiefonds</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>SIR - Salzburger Institut f&#252;r Raumordnung und Wohnen GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-12-19</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-12-21</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2023-12-21T17:45:06</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Eingangs wird festgehalten, dass das Formular unter Anhang D1 eine Auswahl f&#252;r eine &#246;ffentlich-&#246;ffentliche Kooperation nicht zul&#228;sst, weshalb &quot;nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gr&#252;nden&quot; angekreuzt wurde, um diese freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU ver&#246;ffentlichen zu k&#246;nnen. Die beabsichtigte Kooperation zwischen dem Bund (bzw dem BMK), dem Klima- und Energiefonds und der SIR zum Zwecke der kooperativen Begleitung der nationalen FTI-Mission &quot;Klimaneutrale Stadt&quot; erf&#252;llt alle Voraussetzungen einer „&#246;ffentlich-&#246;ffentlichen Kooperation“ gem&#228;&#223; &#167; 10 Abs 3 Z 1 bis 3 BVergG 2018. Im Einzelnen: Eine „&#246;ffentlich-&#246;ffentliche Kooperation“ iSd &#167; 10 Abs 3 BVergG 2018 zwischen dem Bund (bzw dem BMK), dem Klima- und Energiefonds und der SIR ist zul&#228;ssig, weil es sich um &#246;ffentliche Auftraggeber iSd &#167; 4 Abs 1 Z 1 und 2 BVergG 2018 handelt. Der Vertrag begr&#252;ndet eine Zusammenarbeit der Kooperationspartner, weil von den Kooperationspartnern Beitr&#228;ge erbracht werden, die „echte Beitr&#228;ge zu gemeinsamen Leistungserbringung darstellen“. Den Kooperationspartnern obliegt im Wesentlichen die &#214;ffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz und insbesondere die Planung und Umsetzung von Vorbereitungsma&#223;nahmen, Begleitma&#223;nahmen und Begleitformaten zu den Ausschreibungen und F&#246;rderprojekten im Zusammenhang mit der nationalen FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ ausgehend von der etablierten st&#228;dtischen Vernetzungsplattform Smart Cities. Die SIR hat das Mandat der Vernetzungsplattform von den aktuell sieben partizipierenden St&#228;dten (Wien, Graz, Salzburg, Linz, Villach, Innsbruck und Dornbirn). Die Kooperation verfolgt daher das Erreichen des gemeinsamen Ziels der Kooperationspartner, n&#228;mlich der Aktvierung von ambitionierten &#246;sterreichischen St&#228;dten f&#252;r die gemeinsame &#214;ffentlichkeitarbeit und Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Systemtransformation. Dies vor dem Hintergrund, gemeinsam die nationalen Klima- und Energieziele beispielgebend f&#252;r andere fr&#252;her zu erreichen. Die Kooperation dient daher der Erf&#252;llung eines den Kooperationspartnern verpflichtend vorgegebenen „gemeinsamen“ Ziels iSd &#167; 10 Abs 3 Z 1 BVergG2018. Das BMK und der Klima- und Energiefonds erbringen die ihnen zugewiesenen Leistungen unentgeltlich bzw stehen ihnen weder ein Kostenausgleich noch sonstige andere Zahlungen zu. Die SIR erbringt ihre Leistungen gegen Ersatz der Selbstkosten ohne Gewinnzuschlag f&#252;r den Personaleinsatz. Der Selbstkostenersatz der SIR war im ersten Vertragsjahr grunds&#228;tzlich mit EUR 120.000,00 begrenzt. F&#252;r das zweite Vertragsjahr ist der Selbstkostenersatz der SIR grunds&#228;tzlich mit EUR 180.000,00 begrenzt. F&#252;r das dritte Vertragsjahr ist der Selbstkostenersatz der SIR grunds&#228;tzlich mit EUR 240.000,00 begrenzt. Weiters kann die SIR dem BMK und dem Klima- und Energiefonds Sachkosten in Rechnung stellen. Der Sachkostenersatz der SIR war im ersten Vertragsjahr grunds&#228;tzlich mit EUR 30.000,00 begrenzt. F&#252;r das zweite Vertragsjahr ist der Sachkostenersatz der SIR grunds&#228;tzlich mit EUR 45.000,00 begrenzt. F&#252;r das dritte Vertragsjahr ist der Sachkostenersatz der SIR grunds&#228;tzlich mit EUR 60.000,00 begrenzt. Mithin ist die geplante Kooperation eine im &#246;ffentlichen Interesse bestimmte Zusammenarbeit iSd &#167; 10 Abs 3 Z 2 BVergG 2018. Schlie&#223;lich erbringen die Kooperationspartner durch die Kooperation keine T&#228;tigkeit am offenen Markt, weshalb die 20%-Klausel gem&#228;&#223; &#167; 10 Abs 3 Z 3 BVergG 2018 – wonach die beteiligten &#246;ffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20% der durch die Zusammenarbeit erfassten T&#228;tigkeit erbringen d&#252;rfen – jedenfalls erf&#252;llt ist.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>