<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>WIENER LINIEN GmbH &amp; Co KG</OFFICIALNAME><NATIONALID>0</NATIONALID><PHONE>+43 179090</PHONE><E_MAIL>WL.K34.Einkauf@wienerlinien.at</E_MAIL><CONTACT>K34</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Softwareentwicklung f&#252;r Mobilit&#228;tsplattform &#214;sterreich [MPO]</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>M17p-2019-01</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="72000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Softwareentwicklung f&#252;r Mobilit&#228;tsplattform &#214;sterreich [MPO]</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Upstream - next level mobility GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-12-15</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-12-17</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2023-12-17T00:15:05</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Zum ordnungsgem&#228;&#223;en Betrieb der CityMobil Applikationen sind fortlaufend weitere Softwareentwicklungs- und Supportleistungen betreffend das Backend, die WienMobil App sowie MSP notwendig. Diese Leistungen k&#246;nnen nur von der Upstream Mobility erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gr&#252;nden, insbesondere auf Grund der ansonsten nicht gegebenen Kompatibilit&#228;t mit den bisher auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung und der 1. Erg&#228;nzungsvereinbarung von der Upstream Mobility erbrachten Softwareentwicklungsleistungen praktisch nicht m&#246;glich. Leistungen betreffend Weiterentwicklungen, die &#252;ber eine Schnittstelle an WienMobil Web Frontend und WienMobil Monitor andocken sind nicht Inhalt der Erg&#228;nzungsvereinbarung.</P><P>Bei Wien Mobil App und der Sercive Plattform des Auftragnehmers greifen Weiterentwicklungen in die bereits vorhandene Software ein. Eine Ausschreibung w&#252;rde voraussetzen, dass die WL &#252;ber alle Rechte verf&#252;gen, was nur teilweise der Falle ist. Bei der bisherigen, stufenweisen Weiterentwicklung der Software kam zu einer Verflechtung der Urheberrechte des Auftragnehmers und WL, die kaum mehr, bzw. nur unter erheblichem personellem und finanziellen Einsatz zugeordnet bzw. abgegolten werden k&#246;nnten. Die Integration eines weiteren Anbieters in die Softwarearchitektur bzw. neben der bestehenden Softwarearchitektur ist zwar technisch m&#246;glich, aber zeit- und kostenintensiv, da Parallelstrukturen aufgebaut werden m&#252;ssen bzw. zus&#228;tzlichen Programmieraufw&#228;nden notwendig werden und hat zur Folge, dass sich die Weiterentwicklung verlangsamt und verkompliziert. Die Leistung w&#252;rde sich durch eine Ausschreibung erheblich verteuern und – im Vergleich zur Weiterentwicklung aus einer Hand – auch verschlechtern. Die Tatbestandsvoraussetzungen des &#167;206 Abs 1 Z4 BVergG liegen daher vor, da eine vern&#252;nftige Alternative zum Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter, bzw. eine Ersatzl&#246;sung nicht ersichtlich ist. Es kann f&#252;r die Weiterentwicklung der Wien Mobil App und der Service Plattform ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter durchgef&#252;hrt werden.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>