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            <OFFICIALNAME>Universität Wien</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Flüssigchromatographie- Massenspektrometrie-System</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Anschaffung eines Flüssigchromatographie- Massenspektrometrie-System für Zentrum für Mikrobiologie und Umweltsystemwissenschaft.</P></SHORT_DESCR>

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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-09-27</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Gem. § 36 Abs 1 BVergG 2018 können Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn „[…] Die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil […] aus technische Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist und […] es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnden Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist […]“ und […] für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde […] die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten […].“</P></D_JUSTIFICATION>
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