Englisch Sprachtrainings – Legal English Trainer (Englisch Sprachvermittlung mit inhaltlichem Schwerpunkt Recht)

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Englisch Sprachtrainings – Legal English Trainer (Englisch Sprachvermittlung mit inhaltlichem Schwerpunkt Recht)
Kategorie (CPV Hauptteil) 80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
NUTS AT ÖSTERREICH
Auftraggeber
Lieferant The Cambridge Institute Wien, Advanced Learning Systems GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Dienstleistungsauftrag
Beschreibung Auftragsvergabe nach Durchführung von Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ohne Beteiligung gemäß 2023/S 084-250683, 2023/S 145-463123, 2022/S 238-687679: Ausschreibung eines maßgeschneiderten Englisch Sprachtrainings für die Bedürfnisse von Mitarbeiter:innen der Bundesverwaltung (2024 – 2028) Schwerpunkt – Legal English Trainer (Englisch Sprachvermittlung mit inhaltlichem Schwerpunkt Recht)
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Der Auftraggeber hat bereits drei (3) EU-weite Verfahren gemäß gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen eingeleitet, welche ergebnislos geblieben sind, da keine Teilnahmeanträge eingereicht wurden. Siehe 2023/S 084-250683, 2023/S 145-463123, 2022/S 238-687679. Fragen zum Vergabeverfahren wurden nicht gestellt. Der Auftraggeber hat zusätzlich versucht Interessenten auf die laufende Ausschreibung aufmerksam zu machen. Gegenstand dieser Ausschreibung waren jeweils Englisch Sprachtrainings für die Bedürfnisse von Mitarbeiter:innen der Bundesverwaltung. Der Auftraggeber beabsichtigt daher eine Auftragsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung iSd § 37 Abs 1 Z 1 BVergG 2018. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung iSd § 37 Abs 1 Z 1 BVergG 2018 im Anschluss an ein offenes bzw nichtoffenes Verfahren ohne Beteiligung vorbehalten ist. Da die zu vergebene Leistung allerdings bereits drei (3) Mal im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben worden ist und die Vergabeverfahren jeweils ohne eingelangte Teilnahmeanträge widerrufen worden sind gemäß § 149 Abs 1 Z 3 iVm § 150 Abs 3 BVergG 2018, geht der Auftraggeber von der Zulässigkeit einer analogen Anwendung des § 37 Abs 1 Z 1 BVergG 2018 im gegenständlichen Fall aus. Die Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers und betrifft daher eine Dauer von vier Jahren. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine jährliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung für maximal zwei weitere Jahre vor. Der Auftraggeber hat bereits den maximalen Anspruch der Transparenzeinhaltung mit der Verfahrenseinleitung erfüllt. Ausgehend vom Ergebnis der Verfahren gemäß 2023/S 084-250683, 2023/S 145-463123, 2022/S 238-687679 werden alle Inhalte der Ausschreibung als Vereinbarung beibehalten und ein Verhandlungsverfahren mit einem Unternehmen gegenständlich eingeleitet. Der Auftraggeber weist explizit daraufhin, dass eventuelle Änderungen bei der Leistungserbringung bzw zusätzliche Leistungen, auf Grund der zu führenden Verhandlungen mit dem vorgesehenem Auftragsnehmer, vorbehalten werden müssen. Es handelt sich dabei um keine wesentlichen Änderungen der Leistungserbeschreibung. Konkrete Änderungen bzw zusätzliche Leistungen sind dem Auftraggeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Diese werden nach Kenntnis des Bedarfs in der Bekanntgabe des vergebenen Auftrages angeführt. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 16.08.2023
Letzte Änderung der Ausschreibung 16.08.2023
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 16.08.2023