<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>FH Campus Wien House of Science &amp; Engineering GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110025616580</NATIONALID><PHONE>+43 14097609</PHONE><E_MAIL>kanzlei@schramm-oehler.at</E_MAIL><CONTACT>Schramm &#214;hler Rechtsanw&#228;lte, Bartensteingasse 2, 1010 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>FHCW - Beschaffung Zeiss Mikroskop</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>FHCW - Beschaffung Zeiss Mikroskop</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="38000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Die FH Campus Wien House of Science &amp; Engineering GmbH plant die Beschaffung eines vollautomatisierten, konfokalen Laser Scanning Mikroskops „LSM900 Airyscan 2“ f&#252;r den Studiengang Molekulare Biotechnologie (MBIOT) der FH Campus Wien (1100 Wien). Die Auftraggeberin f&#252;hrt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gr&#252;nden die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Es handelt sich um ein Zielschuldverh&#228;ltnis.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="38510000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT13" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Carl Zeiss GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-12-22</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-12-22</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2022-12-22T16:45:06</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Auftraggeberin f&#252;hrt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gr&#252;nden die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Es wird ein vollautomatisiertes Laser Scanning Mikroskop „LSM900 Airyscan2“ beschafft, welches insbesondere die folgenden ben&#246;tigten Eigenschaften aufweist: (1) Das AIRY-SCAN-Modul (Patente EP2825908 und EP2317362): Dieses Modul erm&#246;glicht die Aufnahme von superaufl&#246;senden Bildern, die im Vergleich zu herk&#246;mmlichen lichtmikroskopischen Bildern um den Faktor 1,7 verbessert sind. Da die geplanten Forschungsprojekte eine sehr hohe Aufl&#246;sung von bis zu 120 nm erfordern, ist diese State-of-the-art Technologie erforderlich. Die durch das AIRY-SCAN-Modul erzielte Aufl&#246;sung von bis zu 120 nm ist zwingend erforderlich, da bei geringerer Aufl&#246;sung bspw keine Analysen bez&#252;glich der Lokalisation von Proteinen an oder in Organellen m&#246;glich w&#228;re, welche f&#252;r mehrere laufende Projekte von immenser Bedeutung sind. Weiters ist erforderlich, dass diese geforderte Aufl&#246;sung von bis zu 120 nm auf rein optischer Ebene (Hardware-Modus) erreicht wird, damit eine darauf aufbauende digitale Aufl&#246;sung (Dekonvolution) zus&#228;tzlich m&#246;glich ist. Wird diese Anforderung nicht erf&#252;llt, k&#246;nnten daher Aufl&#246;sungen im geforderten Ausma&#223; nicht erreicht werden und in der Folge wichtige Forschungsprojekte nicht umgesetzt werden.; (2) Patentierte Kalibrierstrategie (Patent EP2090918): Die patentierte Kalibrierstrategie ist zwingend erforderlich, da die Optimierung des Systems ansonsten nicht durch die Anwender*innen selbst m&#246;glich w&#228;ren und bei jeder einzelnen Qualit&#228;tspr&#252;fung oder Kalibration der technische Support der Herstellerfirma n&#246;tig w&#228;re. Dies w&#252;rde erhebliche zus&#228;tzliche Kosten und einen erheblichen zus&#228;tzlichen Personalaufwand mit sich bringen, der durch das bestehende Personal nicht zeitgerecht umgesetzt werden k&#246;nnte und erhebliche zeitliche Verz&#246;gerungen der Forschungsprojekte mit sich bringen w&#252;rde.; (3) Scanmodul mit patentierter Kollimationsoptik (Patent EP2122404): Bei Abwesenheit des vorliegenden Scanmoduls m&#252;ssten sehr aufwendige Kalibriermessungen durchgef&#252;hrt werden, die Tage bis Wochen in Anspruch nehmen w&#252;rden, da diese multiparametrisch korreliert werden m&#252;ssten (unterschiedliche Objektive, Laserlinien, farbstoffabh&#228;ngige Spektral-/Filterdetektionsm&#246;glichkeiten). Das Scanmodul mit Kollimationsoptik ist unabdingbar, da aufwendige Kalibriermessungen im Forschungsbetrieb nicht m&#246;glich sind, einerseits aufgrund der limitierten Zeitressourcen und andererseits aufgrund von limitiertem Zell/Gewebematerial. F&#252;r die Arbeit mit herk&#246;mmlichen Scanmodulen w&#252;rde Zell/Gewebematerial in wesentlich gr&#246;&#223;erem Ausma&#223; ben&#246;tigt werden, welches jedoch nur limitiert zur Verf&#252;gung steht und sich daher erheblich auf Auswertungsm&#246;glichkeiten auswirken w&#252;rde, was in weiterer Folge dazu f&#252;hren w&#252;rde, dass Forschungsprojekte nicht entsprechend umgesetzt werden k&#246;nnten bzw. beeintr&#228;chtigt w&#252;rden.; (4) Patentiertes Ausleseverfahren f&#252;r den Einsatz von Multidetektoreinheiten (Patent EP1863228): Das patentierte Ausleseverfahren f&#252;r den Einsatz von Multidetektoreinheiten wird zwingend ben&#246;tigt, da durch dieses Verfahren f&#252;r die Messung auf fr&#252;here Referenzwerte zur&#252;ckgegriffen werden kann, wodurch einerseits wiederum wertvolles Zell/Gewebematerial eingespart werden kann und andererseits auch die Proben geschont werden.; (5) Anforderungen an Diversit&#228;t der zu untersuchenden Proben bzw. Probentr&#228;ger: Es darf keine Einschr&#228;nkung auf bestimmte Probentr&#228;ger und insbesondere auf Glasgef&#228;&#223;en befindliche Proben bestehen, da sonst nicht s&#228;mtliche Proben mikroskopiert werden k&#246;nnten, die f&#252;r die Forschungszwecke bestehender und k&#252;nftiger Projekte zwingend ben&#246;tigt werden.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>