Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Ausnahmsweise ist im gegenständlichen Fall die Modernisierung der Brandmeldeanlage der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH mit der Siemens AG Österreich ohne Ausschreibung zulässig. Die Auftraggeberin lies eine Marktanalyse / Markterkennung gemäß § 24 BVergG durchführen und musste feststellen, dass kein anderes geeignetes Unternehmen imstande ist, die Leistung so anzubieten wie die präsumtive Zuschlagsempfängerin. Wirtschaftliche und technische Gründe schließen eine Vergabe an Dritte aus. Wirtschaftliche Gründe sind jene, dass bei der Beibehaltung der derzeitigen Anlage mit einem Preisvorteil von ca € 536.000,00 zu rechnen ist. Dieses Ergebnis gründet sich auf die Berechnung, dass die Peripherie ca € 560.000,00, die Ausschreibung / Planung und Umsetzung ca € 80.000,00 und die personelle Brandwache ca € 50.000,00 kosten wird. Zu diesem Summen ist jeweils noch eine Reserve von 20 % für Unvorhergesehenes und der Baukostenindex für die vorgesehenen Umsetzungsperiode von 8 % hinzuzurechnen, sodass eine komplette Erneuerung der Anlage ca € 890.000,00 kosten würde. Hinsichtlich der technischen Gründe ist zu erwähnen, dass ein fabrikatsgleicher Austausch wesentliche organisatorische Erleichterungen in der Umsetzungsphase sowie eine Verkürzung der Bauzeit mit sich bringt. Weiters ist ein fabrikatsgleicher Austausch mit einer höheren Betriebssicherheit verbunden, da die bestehende Melderperipherie sowie die Brandfallsteuerungen auf den neuen Zentralen weiterbetrieben werden können und es so zu keiner Unterbrechung der Brandüberwachung kommt. Zudem müssen die komplexen Brandfallsteuerungen bei einem fabrikatsgleichen Abtausch nicht angepasst und neu erstellt werden. Zug guter Letzt können die bereits modernisierten Anlagenteile (ca 1/5) beim fabrikatsgleichen Austausch in die neue Anlage integriert werden und müssen nicht ausgetauscht werden. Dritte sind aufgrund dieser aufgezählten Vorteile nicht imstande / geeignet dieses Projekt durchzuführen. |