<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Institut f&#252;r molekulare Biotechnologie GmbH (IMBA)</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110016127057</NATIONALID><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki, 1190 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Bioreaktor Organoide</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>122644</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="38000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Vergabe eines Bioreaktors f&#252;r den Einsatz im Bereich der Forschung an Organoiden</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Eppendorf Austria GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-03-31</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-04-02</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2022-04-02T21:00:03</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Entscheidung f&#252;r eine Beauftragung ohne vorherige Bekanntmachung wird mit der technischen Alleinstellung des Ger&#228;tes begr&#252;ndet. Eine verbesserte Homogenit&#228;t, Robustheit, Skalierbarkeit und Automatisierung von Organoiden, wie z.B. Cerebralen- oder Herz-Organoiden, kann durch die Implementierung von R&#252;hrkessel-Bioreaktortechnologien erm&#246;glicht werden. Durch die Verwendung solcher Bioreaktoren k&#246;nnen Prozessparameter genau &#252;berwacht und konstant gehalten werden, was eine signifikante Verbesserung gegen&#252;ber aktuellen Standards darstellt. Hierf&#252;r soll ein Bioreaktor-System mit einer Kontrolleinheit zum parallelen Betrieb von mindestens vier individuell steuerbaren Reaktorgef&#228;&#223;en angeschafft werden. Das System soll die &#220;berwachung und Regelung von Prozessparametern wie F&#252;llstand, Temperatur (bis 60&#176;C), pH und gel&#246;sten Sauerstoff erm&#246;glichen. Die Regelung des pH-Wertes soll wahlweise &#252;ber die Zudosierung von Base oder CO2 in die Zuluft erfolgen. Um Kontaminationen zu vermeiden, soll K&#252;hlwasser vermieden werden, und eine K&#252;hlung der einzelnen Reaktorgef&#228;&#223;e und des Abgasstroms &#252;ber Peltier-Elemente (oder vergleichbar) erfolgen. F&#252;r Stammzell-basierte 2D und 3D Kulturen (z.B. Organoide) wird ein austauschbares R&#252;hrorgan („Impeller“) aus Edelstahl ben&#246;tigt, welches speziell f&#252;r die homogene Durchmischung bei sehr geringen Drehzahlen konzipiert ist (ein Nachweise f&#252;r die Eignung zur Stammzellkultivierung m&#252;ssen erbracht werden k&#246;nnen). Zusätzlich sollen die Reaktorgef&#228;&#223;e aus Borosilikatglas bestehen, ein Arbeitsvolumen zwischen 80 und 250 Milliliter aufweisen, autoklavierbar sein, mehrere Monate ohne Austausch arbeiten k&#246;nnen und einen von oben direkt gekoppelten Motorantrieb besitzen. Durch einen kontinuierlichen und zyklischen Perfusionsmodus wird gew&#228;hrleistet, dass das Medium kontinuierlich gewechselt werden kann, was eine Langzeitkultur &#252;ber mehrere Monate m&#246;glich macht. Entsprechend wird eine Vorrichtung zur R&#252;ckhaltung von gr&#246;&#223;eren Zellagglomeraten oder Microcarriern zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Medienaustauschs, ohne Materialverlust, ben&#246;tigt. Es m&#252;ssen mindestens vier analoge Pumpen pro Reaktorgef&#228;&#223; betrieben werden k&#246;nnen, jede mit variabel einstellbarem Drehzahlbereich, welche in der Funktion frei belegbar sein m&#252;ssen, z.B. S&#228;ure, Base, Antischaum, Feed oder Ernte; Pumpraten von 0,005 mL/min – 7 mL/min m&#252;ssen realisierbar sein, ohne den Pumpenkopf austauschen zu m&#252;ssen. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung und der hier angef&#252;hrten Begr&#252;ndung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>