<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Vienna BioCenter Core Facilities GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110017627747</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Andrea Preiner, 1190 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Modulares Zwei-Photonen Mikroskop - Laser</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>117803</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="38000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Anschaffung eines modularen Zwei-Photonen Mikroskops - Laser</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Laser2000 GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-01-25</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-01-19</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2022-01-25T12:15:07</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der hoch spezialisierten, biologischen Forschung wird von Vienna Biocenter Facilities GmbH (VBCF) beabsichtigt, ein modulares Zwei-Photonen Mikroskop zur Analyse von Gehirnaktivit&#228;t in Versuchstieren und -organismen anzuschaffen. F&#252;r dieses Mikroskop sind spezifische Spezifikationen und Modularit&#228;ten unbedingt erforderlich. So d&#252;rfen die Versuchstiere w&#228;hrend der Messung nicht gest&#246;rt werden, das Objektiv des Mikroskops hat daher bewegbar zu sein, um die gew&#252;nschte Untersuchungsregion zu erreichen. Weiters muss das Mikroskop in schneller Abfolge Bilder in zwei verschiedenen Teilen des Gehirns liefern, um den Forscher die M&#246;glichkeit der Untersuchung einer Verbindung zwischen diesen Regionen zu geben. Am Markt ist kein geeignetes Ger&#228;t mit diesen Spezifikationen und der Modularit&#228;t verf&#252;gbar. Das Zwei-Photonen-Mikroskop besteht aus zwei Hauptkomponenten, einem Hochleistungslaser und dem Mikroskop, die vollst&#228;ndig miteinander kompatibel sind. Der Hochleistungslaser „Spark Laser ALCOR-920-XSight-2W Laser“ der Firma Laser 2000 GmbH (&#246;sterreichischer Vertrieb, Lieferant Laser 2000 GmbH Deutschland) ist der einzige geeignete Laser f&#252;r das anzuschaffende System. Kein anderer Hersteller bietet eine Leistung von 2 Watt bei 920 nm. Das System verf&#252;gt au&#223;erdem &#252;ber die Eigenschaft der Vorkompensation elektronisch von 0 bis -60.000 fs&#178; abstimmbaren Gruppenlaufzeitdispersion (GDD). Sowohl die hohe Leistung als auch die breite GDD-Vorkompensation sind f&#252;r biologische Experimente entscheidend.  Somit kann Laser 2000 GmbH (&#246;sterreichischer Vertrieb, Lieferant Laser 2000 GmbH Deutschland) die Anforderungen an den Laser vollst&#228;ndig erf&#252;llen. Das Mikroskop muss die Eigenschaft haben, das Objektiv zu bewegen und nicht die Probe selbst. Dies ist entscheidend f&#252;r die Abbildung von aquatischen Versuchstieren. Das bewegliche „Objektivmikroskop (MOM) von Sutter Instruments“ ist das einzige Mikroskop auf dem Markt mit dieser Funktion (daf&#252;r existiert auch ein europaweites Patent, siehe dazu EU-Patent EP1438625 - optisches Mikroskop mit beweglichem Objektiv). Demnach kann Rapp Optoelectronics  GmbH das System mit einem einzigartigen Photostimulationsmodul, dem UGA-42 Geo, ausstatten, das in der Lage ist, Bereiche unterschiedlicher Gr&#246;&#223;e, Form und Farbe im Sichtfeld des Mikroskops zu beleuchten. Diese Funktion ist f&#252;r viele optogenetische Experimente von entscheidender Bedeutung. Somit kann nur Rapp Optoelectronics  GmbH die Anforderungen vollst&#228;ndig erf&#252;llen. Im Sinne der Transparenz wird der Auftraggeber VBCF pro anzuschaffender Komponente (Hochleistungslaser und Mikroskop) eine Ex-Ante Bekanntmachung  durchf&#252;hren, beide Komponenten geh&#246;ren somit zum Gesamtauftrag. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung und der hier angef&#252;hrten Begr&#252;ndung den Auftrag/die Auftr&#228;ge noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>